![Staatsanwalt Alois Ebner ist mit den Strafausmaßen in der ersten Etappe des]()
RIED, TAUFKIRCHEN (was). Gegen das Urteil im "Oma-Mord"-Prozess legten direkt nach der Urteilsverkündung die Verteidiger des Großvaters, der Ennser Rechtsanwalt Josef Lindlbauer und der Wiener Strafverteidiger Ernst Schillhammer, Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.
Folglich wird der Oberste Gerichtshof zu entscheiden haben, ob es wegen Verfahrensfehlern zu einer Urteilsaufhebung kommt.
Weitere Berufungen
Sollte dies kein neues Verfahren nach sich ziehen, entscheidet das Oberlandesgericht über die Strafhöhe.
Gleich nach Schuldspruch und Bekanntgabe des Strafausmaßes – zwölf Jahre für den Enkel, 18 Jahre für den Großvater – befand der Verteidiger des geständigen Mörders, Rechtsanwalt Peter Vogl, dass "zwölf Jahre doch ein bisschen viel" wären. "Es kann sein, dass wir berufen", erklärte er gegenüber der BezirksRundschau. Er traf den Enkel am Montag, hat sich dann mit den Eltern abgesprochen: "Wir berufen auch."
Denn auch Staatsanwalt Alois Ebner hat Rechtsmittel eingelegt – gegen die Strafhöhe von beiden Angeklagten –, heißt es aus der Gerichtskanzlei.
Hier die Links zur vorangegangenen Berichterstattung über den "Oma-Mord"-Prozess:
Das Urteil, 6.9.2013
"Das ist mir zu wenig" – Mit diesen Schlussplädoyers werden die Geschworenen in die Beratung geschickt
Bericht zur Vorstellung des Gutachtens von Adelheid Kastner