![<b>bz-Immo-Experte Peter Nemeth</b> vor dem Baugerüst, das seit 2011 in der Thimiggasse steht.]()
Bausünde: Die bz holte Tipps vom Immo-Experten Peter Nemeth. WÄHRING (ck). An einem Wohnhaus in der Thimiggasse 58 steht seit 2011 ein Baugerüst, um das Dach auszubauen. Das Gerüst ist noch immer dort, der Dachausbau ist jedoch noch nicht fertig. In die Wohnung darunter dringt Wasser (die bz berichtete).
"Bedauerlicherweise bewegen sich derartige Vorfälle in einer Grauzone, da man keinen Bauträger dazu zwingen kann, rasch zu arbeiten", so bz-Immo-Experte Peter Nemeth.
Er rät daher:
• Erfährt man, dass ein Dachausbau erfolgen soll, sollte man unbedingt vom Eigentümer eine Befundaufnahme verlangen, damit der aktuelle Zustand der Wohnung festgestellt wird. Gibt es keinen Befund, ist es ratsam, selbst Fotos zu machen.
• Außerdem kann man bei Wassereintritt fordern, den Mietzins zu senken. Hier ist es wichtig, nachweislich dem Vermieter zu schreiben, dass dieser den Wassereintritt oder Schimmel in der Wohnung beseitigen soll. Gleichzeitig sollte man eine zumutbare Frist setzen. Kommt er dem nicht nach, kann man die Miete so lange mindern, bis der Schaden behoben wird.
• Auch wenn das Betreten der Wohnung beispielsweise durch im Eingang gelagertes Material erschwert wird, kann der Mietzins gemindert werden.
• Die Baufirma kann man in die Pflicht nehmen, wenn es durch den Umbau zu erheblichen Verschmutzungen in der Wohnung kommt. Die Firma muss dann für die Reinigung aufkommen.