![Berufsanwärter Kenan Ibili vertrat in der Hauptverhandlung die Anklage.]()
WILFERSDORF/KORNEUBURG (mr). So mancher Bezieher einer Sozialleistung mag sich nicht bewusst sein, dass falsche Angaben im Antrag zum Bezug einer Sozialleistung zu einer strafgerichtlichen Verurteilung führen können.
So auch die 52-jährige Angeklagte, die wahrheitswidrig angegeben hat, alleine mit ihren zwei Kindern zu leben, obwohl sie mit diesen und deren Vater einen gemeinsamen Haushalt führte.
Weil deshalb das Einkommen des Mannes unberücksichtigt blieb, kam es zu einer ungerechtfertigten Mehrauszahlung von 6.328 Euro.
Die geständige Frau nahm die Verurteilung zu acht Monaten Freiheitsstrafe zur Bewährung an.